AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Allgemeines

1.1.  Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten im Rahmen laufender  Geschäftsbeziehungen, auch für alle zukünftigen von Studio56 durchgeführten Aufträge, Angebote, Leistungen insbesondere jedwede Vermietungen des Mietstudios und der Mietsache enthaltenen Gegenstände, Technischen Geräten und Anlagen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des Mietvertrages für die Vermietung des Studios oder von Zusatzequipment. Alle Änderungen sind schriftlich festzuhalten um Gültigkeit zu erlangen. Die vermieteten Räume oder Gegenstände dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung auf Dritte übertragen werden. Wobei die Haftung bei dem jeweiligen Vertragspartner verbleibt.

1.2.  Das vermietete Fotostudio mit allen Gegenständen bleibt Eigentum des Vermieters. Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht.

1.3.  Die kommerzielle Nutzung des Studios ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

1.4.  Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände dürfen nur zu den Ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden.

1.5.  Der Mieter hat die bestehende Hausordnung sowie alle behördlichen Rechtsbestimmungen, Vorschriften und Anordnungen einzuhalten und für deren Einhaltung durch alle an der Produktion Beteiligten Sorge zu tragen.

1.6.  Ihm ist nicht erlaubt, Projekte in den angemieteten Räumen zu realisieren, die illegal oder unmoralisch sind oder extrempolitische Inhalte haben.

1.7 Die Anzahl der Personen beschränkt sich auf einen Fotografen und 3 weiteren Personen (z.B. zwei Models und eine Visagistin).

Mehr als 3 Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

1.8. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Eine artgerechte Versorgung, sowie keine Schädigungen oder Verunreinigung des Fotostudios während dieser Zeit werden vorausgesetzt.

1.9. Im gesamten Studio ist Rauchverbot. Ebenso ist jede Form von offenem Feuer (z.B. Kerzen) verboten. Nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache ist das Anzünden von Tabakwaren gestattet, wenn dieses für die Umsetzung eines fotografischen Themas kurzfristig nötig ist. Das Betreten des Mietstudios von Personen des Mieters erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

1.10. Der Kunden unseres Mietstudios arbeitet in Eigenregie und auf eigene Verantwortung. Studio 56 ist lediglich Vermieter des Studios.

Der Mieter ist selbst für die geplanten und durchgeführten Maßnahmen verantwortlich. Bei jeglichem Fehlverhalten gegenüber den Models sowie sonstigen Belangen bezüglich eines Shootings übernimmt der Vermieter keinerlei Verantwortung und Haftung.

Es finden im Studio keine Shootings im Auftrag der Studio56 GbR statt.

2.  Mietgegenstand

Vermietet wird das Fotostudio vom Vermieter (ca. 115m²) mit WC in 56566 Neuwied / Engers im Schützengrund 52-54. Die Studioblitzanlage, sowie alle Lichtformer sind inclusive. Kaffeemaschine, Requisiten, Nebelmaschine, Ventilator usw. dürfen ebenfalls benutzt werden.

Das Mietstudio kann für Arbeiten im Bereich Foto- und Videoaufnahmen der Sach- und Peoplefotografie (bis Akt) genutzt werden.

Ist vom Mieter ein Workshop oder Modelsharing im Studio geplant, so ist dies im Vorfeld mit dem Vermieter abzustimmen und wird gesondert abgerechnet.  Im Studiobereich ist           free W-Lan vorhanden.

3.  Überlassung

Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung der darin genannten Räume mit der vereinbarten Ausstattung. Die Anmietung wird mit der Unterzeichnung des Mietvertrags (Auftragsbestätigung), rechtswirksam; aus einem Angebot des Vermieters oder einer Terminoption kann kein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages hergeleitet werden. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zulässig. Die Räumlichkeiten samt Inventar und Geräte samt Zubehör bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters. Der Vermieter behält in allen überlassenen Räumlichkeiten das Hausrecht und ist jederzeit berechtigt, diese selbst zu betreten oder durch beauftragte Personen betreten zu lassen. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

Ein Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist ohne schriftliche Einwilligung nicht erlaubt.

Bei Erstnutzung oder auf Wunsch bei jeder weiteren Anmietung ist eine Einweisung der Studiotechnik durch den Vermieter innerhalb der Mietzeit möglich.

Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes wird mit einer Strafanzeige geahndet.

4.  Miete

Die vereinbarte Mietzeit ist strikt einzuhalten. Die Räumlichkeiten sind vollständig geräumt und in ihrem ursprünglichen Zustand zum Ende der Mietzeit herauszugeben. Eine etwaige Überziehung der Endzeit (Overtime) ist nur möglich, wenn das Studio im Anschluss frei ist und muss vorher zwingend mit dem Vermieter abgesprochen werden. Overtime wird im Halbstundentakt (30 Minuten) zu je 15.00 Euro incl. MwSt. abgerechnet.  Kommt der Mieter mit der Räumung und Herausgabe in Verzug, so haftet er dem Vermieter gegenüber auf Verzugsschaden,

der z.B. in Schadenersatz wegen der nicht rechtzeitigen Raumüberlassung an eine folgende Produktion bestehen kann.

Die Raummiete bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung der zur Vermietung freigegebenen Flächen. Das Studio behält sich vor, eine Aufsichtsperson im Studio zu belassen. Ebenso können Zusatzleistungen wie Fotoassistenz, Digitalsupport, Setbau, Maske, Styling, Kuriere, Postproduktion, Catering etc. vereinbart werden. Zusatzleistungen werden ebenfalls gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

5.  Zustand der Räume

Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Je nach Intensität der Raumnutzung behalten wir uns vor, die notwendige Reinigung der Räume an den Mieter weiter zu berechnen. In diesem Fall wird eine Endreinigung von min. 1 Stunde berechnet. Bei Produktionen über mehrere Tage ist nach Absprache auch eine Zwischenreinigung (Minimum 1 Stunde) möglich. Die Reinigungspauschale kann entfallen, wenn die Räume in einem Zustand übergeben werden, der die Reinigung nicht rechtfertigt. Ist für den Mietzweck mit einer Veränderung zu rechnen, z.B. Laub von Bäumen, so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Vermieters oder seiner Aufsichtsperson.

6.  Eigenwerbung

Zu Zwecken der Eigenwerbung im branchenüblichen Umfang (z.B. Internet, Broschüren) gestattet der Mieter dem Vermieter die Anfertigung und Nutzung von Fotos von dem vom Mieter aufgebauten Set. Jedoch werden auf diesen Fotos keine Personen, die der Produktion des Mieters angehören, abgelichtet, es sei denn, dies wird vom Mieter ausdrücklich genehmigt. Der Mieter gestattet dem Vermieter im Rahmen der Eigenwerbung die Produktion, die Beteiligten und den Produktionstermin (gegebenenfalls erst nach Abschluss der Produktion) zu benennen. Vor der Veröffentlichung legt der Vermieter dem Mieter die zur Veröffentlichung bestimmten Fotos bzw. Texte vor, wobei die elektronische Übertragung insoweit ausreicht. Der Mieter darf der Veröffentlichung nur aus wichtigem Grund wiedersprechen. Die Widerspruchsfrist beträgt eine Woche ab Zugang der zu Veröffentlichung vorgesehenen Fotos beim Mieter.

7.  Haftung

7.1. Etwaige Schäden an den Räumen oder am geliehenen Equipment sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Mitarbeiter und Besucher verursachten Schäden am Raum, an dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Nutzungsausfall). Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und vom Studio Equipment auf eigene Verantwortung. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus.

Die Verwendung von Materialien und Gegenständen, die zu einer Beschädigung oder einer dauerhaften Verunreinigung der Studioräume und der enthaltenen Geräte oder eine Gefährdung von Menschen führen können (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, brennbare oder ätzende Chemikalien, Wasser – oder Explosionsaufnahmen ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein. Das gilt immer und für jedes Set. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis der Vermieter erforderlich. Beschädigte Räumlichkeiten, Gegenstände und Studio Equipment werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.

Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Das gilt insbesondere für stromführende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die gemieteten Geräte in den Studioräumen auch nur in diesen genutzt werden.

Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. (z.B. Stromausfall)

7.2   Für eingebrachte Gegenstände, Foto- und Licht Equipment des Mieters oder Dritte haftet der Vermieter nicht.

7.3.  Der Mieter hat sich auf Bitten vom Vermieter durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt zur Klärung eventueller nachtäglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.

7.4 Der Mieter handelt bei seinen Shootings in Eigenregie. Das Studio56 haftet nicht für Verfehlungen des Mieters seinen Kunden gegenüber.

8.  Preisübersicht und Stornokosten

Die Mindestmietdauer pro Anmietung beträgt 2 Stunden. Die maximale Mietdauer für 1 Tag beträgt 12 Stunden.

Eine etwaige Überziehung der Endzeit (Overtime) muss vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Der Mietpreis versteht sich inkl. Strom, Heizung und Nutzung der Studiogeräte.

8.1. Der Mieter verpflichtet sich, seinen Termin pünktlich wahrzunehmen. Er hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Mietzeit. Das gilt auch

       wenn weitere, an dem Termin beteiligte Personen nicht pünktlich erscheinen.

8.2. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser erst zu

       einem späteren Zeitpunkt vor Ort übernimmt. Als Stundenmietsatz des Studios gelten die  genannten Preise.

8.3. Der Mieter ist verpflichtet die Miete im Voraus und im vollem Umfang an den Vermieter zu bezahlen. Auch dann, wenn er seine Arbeit aus

       irgendwelchen Gründen nicht – nicht pünktlich- oder nicht planmäßig – durchführen konnte, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.

8.4. Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Mieters werden dem Mieter Stornierungskosten nachfolgender

       Staffelung in Rechnung gestellt:    Bis 8 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei

                                                                      Bis 5 Tage vor Mietbeginn: 50%   vom Gesamtmietpreis

                                                                      Bis 3 Tage vor Mietbeginn: 85%   vom Gesamtmietpreis

                                                                      weniger als 3 Tage: 100% vom Gesamtmietpreis

8.5. Alle unsere Preise enthalten keine MwSt. (nach UStG § 19) und sind damit Endpreise.

9.  Parken von Fahrzeugen

Die Zufahrt und Parkmöglichkeit auf den Hof ist gestattet. Der Parkplatz vor dem Studio ist mit „Studio56“ markiert. Dort dürfen mehrere Fahrzeuge hintereinander Parken.

10.  Sonstige Regelungen

Sämtliche Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich getroffen und bestätigt. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Bestimmungen. Gerichtsstand für eventuelle Streitfälle und Erfüllungsort ist Koblenz.

Im Studio liegt eine Hausordnung aus an die sich jeder Mieter zu halten hat. Diese wird dem Mieter zusätzlich ausgehändigt.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der Mietpreis unmittelbar vor Beginn der Studionutzung in bar zu entrichten.

Zahlungen per Scheck, Kreditkarte, EC-Karte oder Geldkarte etc. sind nicht möglich.

Nebenkosten, sowie Zusatzleistungen, werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und sind am Miet-Tag in bar an den Vermieter zu entrichten.

11. Schlussbemerkung 

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzten, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Der Vertrag mit AGB gilt auch für zukünftige Anmietungen durch den Mieter.                                                    Eine Kopie wurde dem Mieter ausgehändigt.